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Was wird konkret gefördert?

Eine Förderung erfolgt projektbezogen z. B. für:

  • Materialien für den Unterricht, die vom Schulträger nicht angeschafft werden können
  • Schulhofgestaltung, z.B. Klettergerüste, Pausenspiele, usw.
  • Theater- und Kunstmaterialien
  • Informationsmaterialien und -unterlagen
  • Anschaffung von Instrumenten, Einrichtung von Bläser- bzw. Streicherklassen

Was wird für das Schwerpunktthema nicht gefördert?

Nicht gefördert werden können z.B. Deputatsstunden, außerunterrrichtliche Veranstaltungen und Projekte, soweit Landesmittel zur Verfügung stehen.

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