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Entscheidung über eine Förderung

Tagung des Stiftungsbeirates

Der Stiftungsbeirat tagt jährlich im Frühjahr. Dabei wird über die Förderung aller Projekte und Vorhaben entschieden, die die Maßgaben des Antragsverfahrens erfüllen. Auch das Schwerpunktthema für das kommende Jahr wird hier beschlossen

Nach der Beiratssitzung erhalten alle Antragsteller eine Mitteilung, ob (und in welchem Umfang) ihre Projekte gefördert werden können.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass keine Zwischennachrichten erteilt werden können.

Ausschluss von Rechtsmitteln

Die Vergabe von Zuschüssen liegt im Ermessen der Schulstiftung, unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften und zur Verfügung stehenden Mittel.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses. Ferner muss eine Entscheidung der Schulstiftung nicht begründet werden.

Haftungsausschluss

Bewilligte Förderungsprojekte werden von den Empfängern in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Stiftung steht nicht für Schäden ein, die aus der Durchführung von Fördervorhaben entstehen.

Der Schulträger bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular, dass er anfallende Folgekosten (Wartung, Unterhaltung, Reparatur) des bezuschussten Projektes bzw. Gegenstandes vollständig übernimmt.

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